Der zweite Covid-Lockdown startet, wie von der Bundesregierung angekündigt, am 17. November.
Wichtig für unsere KlientInnen: Sie müssen in dieser Zeit nicht auf ein vertrauliches und persönliches Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt verzichten, denn Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen ist von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen.
Unsere Kanzlei hat daher in den nächsten zweieinhalb Wochen wie gewohnt für Sie geöffnet.
Beratungsgespräche finden unter Berücksichtigung aller aktuellen Sicherheitsmaßnahmen statt.
Natürlich bieten wir auch die Möglichkeit einer Beratung via Video- oder Telefonkonferenz.