16.245 Ehen wurden laut Statistik Austria im Vorjahr geschieden – während die Anzahl der Scheidungen in Österreich seit Jahren relativ konstant ist, bleibt aber bei der rechtlichen Situation der Geschiedenen kein Stein auf dem Anderen. Scheidungsexperten warnen bereits vor überstürzten Veränderungen.
Von der Berechnung des Kindesunterhalts bis zu der möglichen Abschaffung der schuldhaften Scheidung sind viele grundlegende Veränderungen des Familienrechts in Diskussion. Familienrechtsanwältin Susanna Perl von Gärner Perl Rechtsanwälte gilt als Top-Scheidungsexpertin und begleitet gemeinsam mit Clemens Gärner etwa 100 Verfahren pro Jahr. Sie appelliert: „Man muss diese Reform behutsam angehen. Wir vermissen die nuancierte Diskussion und warnen vor der Folge von überstürzten Entscheidungen.“
Viel Schaden anrichten
Zum Beispiel könne die Abschaffung der schuldhaften Scheidung alleine nicht die Lösung sein. „Das ist keine Entscheidung, die sich auf ein ja oder nein reduzieren lässt, und wer sie als solche behandelt, kann viel Schaden anrichten. Ehen sind bereits in den vergangenen Jahren immer mehr aus gleichteiligem Verschulden geschieden worden. Wie sich gezeigt hat bedeutet das, dass es für Frauen zunehmend schwieriger geworden ist, einen nachehelichen Unterhalt zu erstreiten. Hinzukommt, dass sich Frauen, meist auch heute noch immer in der finanziell schwächeren Position, einen jahrelangen Rosenkrieg weder psychisch noch finanziell leisten können.“
Sinnvoller als eine bloße Abschaffung des Verschuldensprinzips wäre daher generell eine Unterhaltsregelung nach wirtschaftlichen Aspekten, also etwa Dauer der Ehe, Kindererziehung und Möglichkeit, selbst für den eigenen Unterhalt aufkommen zu können. Perl: „Besonders schwere Eheverfehlungen dem Besserverdiener gegenüber müssten aber selbstverständlich weiter berücksichtigt werden.“