Ob der Ex-FPÖ-Obmann sein EU-Mandat annimmt, steht ihm nicht wirklich frei – denn Unterhaltspflichten könnten ihm keine andere Wahl lassen.
Anwältin: Anstrengungen für angemessenen Unterhalt nötig
“Hier gilt der Anspannungsgrundsatz, der besagt, dass jeder Unterhaltspflichtige seine Kräfte so anzuspannen hat, dass die Unterhaltsschuldner ihren angemessenen Unterhalt bekommen”, sagt dazu die Wiener Anwältin Susanna Perl, die auf Ehe- und Familienrecht spezialisiert ist, im Gespräch mit der “Wiener Zeitung”. Freilich komme es stets auf den Einzelfall an. Sollte Strache aber das EU-Mandat nicht annehmen und – sofern er unterhaltspflichtig ist – eine Herabsetzung der Zahlungen beantragen, “dann könnte die Mutter sagen: ,Du kannst das Mandat annehmen, schauen wir, was du da verdienen könntest, und daran bestimmen wir die Höhe des Unterhaltsanspruchs‘”, sagt Perl.
Sprechen parteipolitische Gründe oder die öffentliche Meinung gegen die Annahme des Mandats im EU-Parlament, dann könnte man laut Perl noch folgendermaßen argumentieren: “Strache hat sich selbst in diese Lage gebracht, es passierte nicht unverschuldet.” Dazu müsste allerdings auch nachgewiesen werden, dass er den Jobverlust in der Absicht, die Unterhaltsberechtigten zu schädigen, herbeigeführt hat. (Auszug)