Ja, Scheidungskinder dürfen weiterhin den nicht betreuenden Elternteil besuchen – darauf haben sich Justiz-, Familien- und Gesundheitsministerium geeinigt. Aber das ist nur eine der dringenden Rechtsfragen rund um Familien, Ehe und Scheidung, die die Menschen in der Zeit der sozialen Isolation beschäftigen.
Am 25.3.2020 wurde Rechtsanwältin Susanna Perl von Antenne Salzburg dazu interviewt. Neben der Verunsicherung über das Besuchsrecht von Scheidungskindern hat sich gezeigt, dass auch viele weitere Punkte für Unsicherheiten sorgen.
Die dringendsten Fragen und Antworten sind hier zusammengefasst: LINK