Eine Mutter, die sich zu sehr um die Kinder gekümmert hat und eine Ehefrau, die Ihren Mann nicht vegetarisch bekocht hat – beide haben eine „Eheverfehlung“ begangen. Expertin Susanna Perl von der Kanzlei Gärner Perl Rechtsanwälte schildert ungewöhnliche Situationen, die zur Scheidung führen können.
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